Andreas Kühn - Chronik eines Justizirrtums

letzte Aktualisierung: 13.07.2010

13.07.2010

Das Landgericht Ravensburg hat bis heute noch nicht über die am 18. März 2010 von unserem Anwalt Ekkehard Kiesswetter gestellten Beweisanträge entschieden.

Es überrascht die zögerliche Behandlung des LG Ravensburg. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das LG Ravensburg 4 Monate benötigt, um über diese Anträge zu entscheiden.

09.05.2010

Seit der Anhörung im Februar 2010 sind nunmehr 3 Monate verstrichen; das Landgericht Ravensburg hat bis heute noch keine Entscheidung getroffen.

Es wurden von unserem Anwalt Ekkehard Kiesswetter weitere Sachverständigengutachten bezüglich eines Computerexperten beantragt, da das Gutachten der Sachverständigen, Professor Dr. Ursula Wittwer-Backofen nicht auf dem neuesten Stand der Technik basierte.

Die Sachverständige war nicht in der Lage mittels Scanning das Ohr von Andreas Kühn deckungsgleich mit dem Ohr des Täters zu vergleichen, um so die unterschiedlichen Merkmale festzustellen.

Ferner wurde der Antrag gestellt einen Dermatologen anzuhören, da die Professorin auf diesem Gebiet, wie sie selbst einräumte, keine Erfahrung hat.

Von unserer Seite wurde auch ein Befangenheitsantrag bezüglich der Sachverständigen gestellt, da sie nach unseren Recherchen einen Dermatologen, den sie befragt hat, nicht korrekt zitierte und zwar zum Nachteil des Andreas Kühn.

Hinzu kommt, dass Prof. Dr. Wittwer-Backofen im Termin sinngemäß behauptet hat, ihr wäre noch kein wissenschaftlicher Fehler nachgewiesen worden.

Es hat sich herausgestellt - siehe auch Spiegel Nr. 19 aus 2008, Seite 164 bis 170 - dass Frau Wittwer-Backofen in einer Untersuchung feststellte, dass ein aufgefundener Schädel der Originalschädel des Dichters Friedrich Schiller sei. Anschließend wurde ihre Feststellung mittels einer DNA-Analyse widerlegt.

09.02.2010

Am 09. Februar 2010 fand die Anhörung der vom Gericht beauftrtagten Sachverständigen Professorin Wittwer-Backofen im Landgericht Ravensburg statt; die Anhörung dauerte mehr als 5 Stunden.

Obwohl das Gericht angeordnet hatte, dass Andreas Kühn zu diesem Termin erscheint, ist er nicht vorgeführt worden - er konnte somit an diesem Gerichtstermin nicht teilnehmen. Ihm steht das Recht zu, ihn betreffenden gerichtliche Termine wahrzunehmen, was verhindert wurde.

Es zeigte sich auch während der Vernehmung, dass die Sachverständige Fragen nicht beantworten konnte, da Andreas Kühn nicht anwesend war.

Der Anthropologe Professor Dr. Rösing hatte 17 Merkmale herausgearbeitet, die Andreas Kühn als Täter ausschließen. Die Sachverständige hat sämtliche Punkte zerredet und im Ergebnis keines dieser Merkmale als Ausschluss gewertet. Die Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass weder festzustellen ist, dass Andreas Kühn der Täter ist, noch dass er als Täter auszuschließen sei. Das Bildmaterial des Täters sei zu schlecht, um Schlüsse hieraus zu ziehen.

Professor Dr. Hartenbach, München und Professor Dr. Rösing, Ulm, konnten aus diesem Bildmaterial wissenschaftlich fundierte Schlüsse ziehen.

Wir beantragten bezüglich des Täterbildes weitere Gutachten einzuholen (Computerexperten und Dermatologen).

Das Gericht hat bezüglich einer vorzeitigen Freilassung von Andreas noch keine Entscheidung getroffen.

27.01.2010

Aufgrund des Antrags unseres Rechtsanwalts Ekkehard Kiesswetter vom 14.12.2009 hat das Landgericht Ravensburg den Termin zur Anhörung der Sachverständigen Professor Dr. Ursula Wittwer-Backofen auf den 09.02.2010 festgelegt. Diese Sitzung ist leider nicht öffentlich.

Professor Dr. Friedrich Rösing wird zu dem Termin, wie auch Andreas Kühn, anwesend sein.

Die Gutachterin muss in diesem Termin Ihr Gutachten vertreten, vor allem zu der Frage Stellung beziehen, warum sie nicht zum gleichen Ergebnis kommt wie Professor Dr. Rösing, der aufgrund 17 Unterschiedsmerkmale Andreas Kühn als Täter ausschließt.

15.12.2009

Aufgrund des Schriftsatzes vom 14.12.2009 des Herrn Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter wird das Landgericht Ravensburg einen Termin anberaumen, um die Sachverständige, Professor Dr. Ursula Wittwer-Backofen, mündlich anzuhören.

In diesem Termin muß sie ihr Gutachten vertreten, insbesondere muß sie zu der Frage Stellung nehmen warum sie nicht zu demselben Ergebnis kommt wie Professor Dr. Rösing in seinem Gutachen, der 17 Merkmale herausarbeitete, die Andreas Kühn als Täter ausschließen.

Nach dem Anhörungstermin wird die Entscheidung getroffen, ob Andreas Kühn vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

4.12.2009

Die neueste, nicht gerade positive Entwicklung im Fall Andreas Kühn :

Inzwischen ist das Gutachten der vom Landgericht Ravensburg bestellten Gutachterin, Professorin Dr. Ursula Wittwer-Backofen von der Universität Freiburg, eingegangen.

Sie selbst schreibt in ihrem Gutachten, dass sie Untersuchungen an Andreas Kühn selbst vornehmen muss, um eine abschließende Stellungnahme abgeben zu können­, insbesondere ob sich bei Andreas Kühn Hautverfärbungen unter dem Ohr befinden, so wie sie auf dem Foto des Täters (Leberfleck) erkennbar sind.

Nach unserer Einschätzung wird das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung bezüglich einer vorzeitigen Entlassung treffen.

Wir sind natürlich enttäuscht, dass eine positive Entscheidung so kurz vor Weihnachten wieder in weitere Ferne rückt und Andreas bereits sein 10. Weihnachtsfest unschuldig hinter Gittern verbringen muss.

27.10.2009: Report Mainz berichtet am 26.10.2009 über den Fall Andreas Kühn. Zur Sendung...

30.09.2009: Vom Landgericht Ravensburg wurde ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt ein weiteres Gutachten zu erstellen. Der Auftrag ging an eine Anthropologie-Professorin in Freiburg. Wenn auch diese Andreas Kühn, anhand des Bildes der Überwachungskamera, sicher als Täter ausschliessen kann, wird Andreas unmittelbar danach frei kommen.

Eine Sendung über Andreas Kühn mit Interview läuft auf 3sat am Sonntag, den 4. Oktober um 18:00 Uhr. Ein Bericht in "Hallo Deutschland" im ZDF läuft am 05.10 um 17:15 Uhr.

Anlässlich der Dreharbeiten in Heimsheim konnte auch nebenstehendes aktuelle Foto von Andreas Kühn gemacht werden (Fotos urheberrechtlich geschützt, keine Weiterverwendung zulässig).

27.08.2009: Nachdem vom Justizministerium Stuttgart bzw. der JVA-Leitung in Heimsheim es über Jahre kategorisch abgelehnt wurde, Andreas in der Justizvollzugsanstalt zu interviewen bzw. zu filmen, haben wir dies auf dem Rechtswege erstritten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beschloss dann letztendlich am 30.06.09, dass in der JVA Heimsheim mit Andreas gedreht werden darf. Am 31.07.09 drehte dann ein Team des ARD in der Haftanstalt mit Andreas erstmalig.

Die ARD wird demnächst bei Report Mainz diese Reportage senden (ca. 6 Minuten). Andreas wird nun zum ersten Mal zu sehen und zu hören sein, nachdem er nunmehr über 9 Jahre inhaftiert ist. Des Weiteren wird ein Experte darüber referieren, warum es in Deutschland so gut wie ausgeschlossen ist, eine Wiederaufnahme zu bekommen.

Wie Sie ja sicherlich bereits wissen hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 20.07.09 nach langem Kampf unserem Antrag zur Wiederaufnahme stattgegeben. Wir warten derzeit auf die Benennung eines dritten, unabhängigen Gutachters, der vom Landgericht Ravensburg bestimmt wird. Wir gehen davon aus, dass dieser neue Gutachter zum selben Ergebnis kommt wie der renommierte Sachverständige Professor Dr. Rösing.

Sobald dieses Sachverständigengutachten vorliegt, wird auch über die vorzeitige Entlassung von Andreas entschieden. Wir hoffen, dass dies noch im Laufe des kommenden Monats geschieht und Andreas dann umgehend freigelassen werden muss.

Die Tatvorwürfe

Am 25. Juli 2000 wurde Andreas Kühn völlig überraschend verhaftet. Einen Tag später wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Dort wurden ihm verschiedene Banküberfälle und ein versuchter Banküberfall vorgeworfen:

  1. Der Überfall auf die Filiale der Landesgirokasse in Stuttgart-Killesberg am 2. August 1995. Laut Zeugenaussagen war der damalige Täter mit einer Clown-Maske maskiert und trug weiße Stoffhandschuhe.
  2. Der Überfall auf dieselbe Filiale der Landesgirokasse Stuttgart, zweieinhalb Monate später, am 18. Oktober 1995. Laut Zeugenaussagen war der Täter mit einer "Affen-Maske" maskiert und trug weiße Stoffhandschuhe.
  3. Der versuchte Überfall auf die Filiale der Stuttgarter Bank in Stuttgart-Killesberg, ca. eineinhalb Jahre später, am 26. Mai 1997, bei dem sich der Täter lt. Zeugenaussagen mit einer "Gorilla-Maske" maskieren wollte.
  4. Der Überfall auf die Filiale der Stuttgarter Bank in Weilimdorf ca. ein Jahr danach, am 19. März 1998, bei dem der Täter lt. Zeugenaussage mit einer "Gorilla-Maske" maskiert war.

Bei Eröffnung dieser Schuldvorwürfe und der Mitteilung des Haftrichters, dass hier voraussichtlich mit einer Straferwartung im Bereich von 10 bis 11 Jahren gerechnet werden muss, war Andreas Kühn mit dieser Vorverurteilungs-Situation überfordert. Aufgrund der Tatsache, dass Andreas Kühn unschuldig und mit den vorgenannten Taten nicht in Zusammenhang zu bringen ist, griff er den Haftrichter in einer Kurzschlussreaktion an. Hierauf sah sich einer der anwesenden Polizeibeamten veranlasst auf Andreas Kühn zu schießen. Andreas Kühn trug einen Oberschenkeldurchschuss davon. Die Untersuchungshaft wurde angeordnet.

Etwa ein Jahr nach seiner Verhaftung wurde Andreas Kühn am 11. Mai 2001 von der ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu insgesamt 13 Jahren Haft wegen der oben genannten Taten (Ziff. 1 bis 4), wegen versuchten Totschlags aufgrund des Angriffs auf den Haftrichter und wegen einer Brandstiftung am Gebäude Schloßstraße 56 (Gebäude der Stuttgarter Bank) in Stuttgart-West verurteilt.

Die Tatsachen

Verschiedene Tatsachen sind jedoch Indizien und Beweise dafür, dass Andreas Kühn nicht der Täter ist, der für all die ihm vorgeworfenen Banküberfälle verantwortlich sein kann.

Der Ohrvergleich zwischen dem Täter und Andreas Kühn

Die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart geht in ihrer Urteilsfindung aufgrund der Zeugenaussagen und der Aufnahmen von Überwachungskameras der Bankfilialen davon aus, dass es sich bei dem dort beobachteten und fotografierten Täter um ein und dieselbe Person handelt. Dies deswegen, da von den vernommenen Zeugen über die vier Banküberfälle identische Personenbeschreibungen abgegeben wurden und zudem Übereinstimmungen bei der Kleidung anhand der Überwachungsfotos festgestellt worden ist.


Die hinteren Gesichtshälften im Vergleich, aufgenommen aus der gleichen Perspektive. Links: Andreas Kühn, aufgenommen von der Polizei, rechts: der Täter, aufgenommen von der Überwachungskamera der Bank
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Auf einem der Überwachungsfotos war teilweise die hintere Gesichtshälfte einschließlich dem Ohr des Täters gut sichtbar.

Mittlerweile wurde von einem renommierten Professor, der sich seit Jahrzehnten mit dem Sinnesorgan Ohr befasst (ehem. Chefarzt der HNO-Abteilung der Uni München, ehem. Chefarzt der Chirurgischen Städtischen Kliniken in Wiesbaden, Autor mehrere Bücher über Charakteranalysen über die Ohrstruktur) ein Ohrenvergleich durchgeführt zwischen dem Ohr von Andreas Kühn und dem Ohr des Täters, der auf dem Foto der Überwachungskamera zu sehen ist - mit dem Ergebnis, dass das Täterohr auf dem Foto keinerlei Ähnlichkeit mit dem Ohr von Andreas Kühn hat und dass das Täterohr von einer anderen Person stammen muss. Zitat aus dem Gutachten: "...kann man mit Sicherheit behaupten, dass zwei verschiedene Ohrformen vorliegen...".

Der bekannteste Fall ist wohl der Fall Donald Stellwag, der aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens und Vergleichs zwischen seinem und des Täters Ohr 1993 wegen eines Bankraubes verurteilt wurde, zu dessen Tatzeit er sich nachweislich über 300 km vom Tatort entfernt aufhielt (weitere Infos zum Fall Stellwag und zu fehlerhaften Bildvergleichen: vom WDR: Unschuldig in der Zelle, ebenfalls WDR: Bilderdeuter im Zwielicht). Donald Stellwag saß 8 Jahre im Gefängnis wegen eines Verbrechens, dass er nie begangen hatte und von dem er mittlerweile freigesprochen wurde.

Bildvergleich: Pigment- und Leberflecken des Täters


Bildausschnitt der Überwachungskamera der LG Birkenwaldstraße vom 02.08.1995
Großansicht...

Des Weiteren ist auf dem Überwachungsfoto unterhalb des Ohres beim Täter deutlich ein Leberfleck zu erkennen. Tatsache ist aber, dass Andreas Kühn im Gesicht keinerlei Leberflecken hat und auch keine Narben aufweist, die auf eine Entfernung eines solchen Leberflecks schließen lassen.

Ein Zeuge, der den Täter anlässlich der Tat vom 26. Mai 1997 ohne Maske aus nächster Entfernung sehen konnte gab zu Protokoll, dass der Täter ein bleiches Gesicht mit auffallenden Pigmentflecken besaß. Anhand einer zum Tatzeitpunkt aktuellen Fotografie von Andreas Kühn kann leicht festgestellt werden, dass diese Täterbeschreibung in keinem Punkt auf Andreas Kühn zutrifft, da Andreas Kühn keinerlei auffallende Pigmentflecken im Gesicht hat.

Wenn Sie eine Person kennen, die einen so auffälligen Leberfleck an dieser Stelle hat, können Sie einfach auf der Kontaktseite eine Nachricht hinterlassen. Erfahrene Sicherheitsmitarbeiter werden diskret und natürlich ohne Benennung von Quellen die oder diese Personen umgehend aufsuchen, um diese nach einer evtl. Übereinstimmung mit dem Täterbild zu überprüfen.


Phantombild ohne Übereinstimmung


Phantombild (links), Andreas Kühn (rechts)

Außerdem gab derselbe Zeuge, der den Täter am 26. Mai 1997 ohne Maske gesehen hatte und sogar mit ihm redete, seine Zustimmung zu einem von der Polizei angefertigten Phantombild. Und obwohl dieses Phantombild mit dem tatsächlichen Aussehen von Andreas Kühn nichts gemein hat, wurde Andreas Kühn der o. g. Überfälle beschuldigt.

Aufgrund weiterer Zeugenaussagen zum Bankraub ein Jahr später, am 19. März 1998, auf die Stuttgarter Bank wurde erneut ein Phantombild angefertigt und veröffentlicht. Auch dieses Phantombild hatte nicht die geringste Ähnlichkeit mit Andreas Kühn. Des Weiteren hatte das im März 1998 angefertigte Phantombild nicht einmal annähernd Ähnlichkeit mit dem ein Jahr zuvor, im Mai 1997, angefertigten Phantombild.

Bemerkenswert hierzu ist, dass das Original des Überwachungsbildes, das Andreas Kühn eindeutig entlastet, bei der Strafvollstreckungsbehörde aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschwunden ist!

Beweislage: Verurteilung wg. Brandstiftung ohne Beweis

Am 13. April 2000 brannte es gegen 4:00 Uhr morgens im Erdgeschoss des Hauses Schloßstraße 56 (Stuttgarter Bank) in Stuttgart-West. In diesem Haus übernachtete zu diesem Zeitpunkt eine Ex-Freundin Andreas Kühns bei ihrem neuen Bekannten.

Die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte Andreas Kühn wegen dieser Brandstiftung und ging bei ihrer Entscheidung davon aus, dass Andreas Kühn den Brand gelegt hat, weil er von seiner Ex-Freundin durch die Trennung gekränkt wurde.

Einen Beweis, dass dem tatsächlich so war, hatte die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nicht; im Gegenteil:

Eine vom Gericht nicht gehörte Zeugin, die in dem Gebäude beschäftigt war und die gegen ca. 22:30 Uhr ihren Arbeitsplatz und das Haus verließ, schilderte die Tatsache, dass zu dieser Uhrzeit die in das Gebäude führende Haustür bereits geschlossen und somit für Dritte nicht zugänglich war. Nach Brandentdeckung durch die Polizei konnte diese keinerlei Aufbruchspuren an der Haustüre feststellen. Somit kommt als Täter eigentlich nur jemand in Betracht, der einen Schlüssel für diese Haustüre hat. Andreas Kühn hatte aber zu keinem Zeitpunkt einen Schlüssel zu diesem Gebäude.

Nachdem der Brand gelöscht war, sah sich die Ex-Freundin von Andreas Kühn von sich aus und ohne danach gefragt zu werden veranlasst, sofort ihren Ex-Freund Andreas Kühn gegenüber der Polizei als Täter zu verdächtigen. Bemerkenswert ist aber, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ex-Freundin Andreas Kühn falsch beschuldigt hat, die eigentliche Brandursache noch nicht klar war und dass eine Brandstiftung als Brandursache noch überhaupt nicht im Raume stand!

Eine von der Polizei sofort eingeleitete Überprüfung brachte das Ergebnis, dass Andreas Kühn daheim angetroffen werden konnte. Beim Eintreffen der Polizei (gegen 4:30 Uhr morgens) hat Andreas Kühn geschlafen. Die Polizeibeamten stellten fest, dass das Bett von Andreas Kühn warm war.

Auch die von Andreas Kühn an diesem Tage getragene Kleidung, welche von der Polizei untersucht wurde, ließ keinerlei Spuren eines Feuers (Anhaftungen, Geruch etc.) erkennen.

Zu jener Zeit des Brandes ermittelte die Polizei bereits seit längerem wegen einer Brandserie. Die Polizei hatte hier auch einen Verdächtigen, dessen Aufenthalt in der Brandnacht ebenfalls überprüft worden ist. Dieser Verdächtige konnte zu Hause gegen 4:30 Uhr nicht angetroffen werden. Dennoch wurden weitere Ermittlungen gegen diesen Verdächtigen wegen des Brandes in der Schloßstraße 56 nicht unternommen.

Ganz klar, Andreas Kühn wurde und wird übel genommen, dass er bei der Haftbefehlseröffnung am 26. Juli 2000 den Haftrichter massiv anging. Hierfür hielt die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart eine Haftstrafe von allein schon 7 Jahren für tat- und schuldangemessen.

Psychiatrisches Gutachten

Der vom Gericht bestellte forensisch-psychiatrische Sachverständige äußerte sich im Prozess dahingehend, dass wenn Andreas Kühn tatsächlich nicht der Täter der Banküberfälle bzw. der Brandstiftung war, beim Angriff auf den Haftrichter eine hochgradig affektive Einengung im Sinne einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" mit der Folge einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit vorgelegen hat. Dies deswegen, da ein Unschuldiger in einer Situation der Haftbefehlseröffnung mit der drohenden Zerstörung seines bisherigen Lebensentwurfs konfrontiert wird und Andreas Kühn mit dieser Situation überfordert war.

Aufgrund dieser Sachlage wäre davon auszugehen, dass in dieser Situation eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung beim Andreas Kühn vorlag und im Zeitpunkt des Angriffs auf den Haftrichter Schuldunfähigkeit zum Tragen hätte kommen müssen. Demnach wäre Andreas Kühn insgesamt freizusprechen gewesen.

Die Alibis

2. August 1995

Andreas Kühn wird beschuldigt, am 2. August 1995 die Filiale der LBBW Bank in der Birkenwaldstraße in Stuttgart-Killesberg überfallen zu haben. Bei dem Überfall wurden 27.315 DM geraubt. Andreas Kühn weiß nicht mehr, was er an diesem Tag am Vormittag gemacht hat; am Nachmittag des 2. August hat er nachweisbar einen Termin beim Mieterverein wahrgenommen.

18. Oktober 1995

Einen weiteren Überfall auf dieselbe Bank am 18. Oktober 1995 wird Andreas Kühn ebenfalls zur Last gelegt; erbeutet wurden dabei 9.550 DM. Andreas Kühn war an diesem Tag beim Richtfest im Heizkraftwerk -HKW 2- in Altbach. Es wurden dort viele Bilder gemacht und Videos gedreht, denn die Attraktion war die Sprengung des alten Schornsteins. Auch deswegen war Andreas Kühn schon früh in Altbach - bereits vor dem Zeitpunkt des Überfalls. Während seiner Tätigkeit in Altbach als Maurer fuhr er zuletzt wochenlang einen grünen Gabelstapler - zahlreiche Anwesende bei diesem Richtfest konnten sich daran erinnern.

26. Mai 1997

Auch ein versuchter Überfall auf die Stuttgarter Bank in Stuttgart-Nord am 26. Mai 1997 wird Andreas Kühn zur Last gelegt. An beiden Tagen zuvor, am 24. und am 25. Mai 1997, war Andreas Kühn mit dem Spielmannszug der Karnevalsgesellschaft »Zigeunerinsel« in Limoges/Frankreich und kam am 26. Mai 1997 - dem Tag des Überfalls - um ca. 5:00 Uhr morgens nach 900 km Fahrt im Bus mit dem Spielmannszug in Stuttgart an. Dort war er wenige Stunden später wieder als Maurer (beim Bauunternehmen Morawitz) im Stuttgarter Tagblatt-Turm tätig. Die Tatzeit des Andreas Kühn angelasteten versuchten Überfalls war an diesem Tag gegen 08:40 Uhr. Ein Kollege bestätigte, dass Andreas Kühn an diesem Tage im Tagblatt-Turm beschäftigt war.

19. März 1998

Beim Banküberfall am 19. März 1998 auf eine Filiale der Stuttgarter Bank in der Frankenthaler Straße in Weilimdorf wurden von einem Räuber mit Affenmaske 14.550 DM erbeutet.

Tage vor der Tat und am Tattag wurde ein hellgrauer Opel bei der Bank beobachtet. Von Zeugen wurde der hellgraue Opel immer nachmittags gesehen, am Tattag aber bereits um 9:00 Uhr. Der Überfall ereignete sich um 10:30 Uhr. Mehrere Zeugen notierten das KFZ-Kennzeichen des Opels. Eine Überprüpfung ergab, dass dieses Kennzeichen nicht vergeben war! Obwohl die Täterbeschreibung auf den Beifahrer passte und obwohl es sich hier um ein gefälschtes Kennzeichen handelte, wurde diese Spur von der Polizei nicht weiter verfolgt.

Dagegen wurde Andreas Kühn auch dieser Überfall unterstellt. Andreas Kühn arbeitete jedoch mit Mittänzern am Vorabend des 19. März 1998 nach seinem Tanztraining bis ca. 00:30 Uhr an Kostümen für die Deutsche Meisterschaft in Essen. Am Tattag, dem 19. März 1998, war Andreas Kühn bei seiner Mutter, die die Kostüme für o. g. Meisterschaft änderte und frühstückte mit ihr, seinem Bruder und seiner Schwägerin - der Überfall geschah um 10:30 Uhr.

Die Situation heute

Derzeit verbüßt Andreas Kühn die 13-jährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Heimsheim, nachdem er jetzt bereits fast 9 Jahre eingesperrrt ist, 1 1/2 Jahre davon in der Justizvollzugsanstalt in Stammheim, dann 4 Jahre in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal und seit dem 09. Nobemvber 2005 in der JVA in Heimsheim.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2008 nach entsprechendem Antrag den Stuttgarter Strafverteidiger Ekkehard Kiesswetter beigeordnet und die Beschwerde des Landgerichts Ravensburg, die eine Beiordnung ablehnte, aufgehoben.

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde beim zuständigen Landgericht Ravensburg am 28.10.2008 gestellt. Am 15.12.2008 wurde dieser Antrag abgelehnt mit der Begründung, das neue Gutachten beinhalte lediglich eine andere Meinung.

Am 14.01.2009 wurde sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluß eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart bat um ein ergänzendes Gutachten im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 359 V StPO, d. h. welche neue wisschenschaftliche Methoden oder Erkenntnisse wurden bei dem jetzt vorgelegten Gutachten angewandt. Das Oberlandesgericht geht davon aus, daß das jetzt vorgelegte Gutachten richtig ist, sieht jedoch die Voraussetzungen des § 359 V StPO nicht ausführlich genug begründet. Der Aufforderung des Oberlandesgerichts Stuttgart bis 30.04.2009 eine entsprechende Ergänzung des Sachverständigengutachtens des Anthropologieprofessors Dr. Rösing der Universität Ulm einzureichen, wird entsprochen. Danach wird das Oberlandesgericht Stuttgart die Entscheidung zur Wiederaufnahme alsbald treffen.

Überraschenderweise hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe den Antrag auf 2/3 Entlassung am 30.04.09 abgelehnt. Demzufolge müsste Andreas Kühn die gesamte Strafe von 13 Jahren verbüßen. Gegen diesen Beschluss wurde von Rechtsanwalt Kiesswetter sofortige Beschwerde eingelegt.